Wissen zum Thema
Zeitarbeit
Zeitarbeit – was ist das eigentlich
Das Wort Zeitarbeit hat seinen Ursprung in der Definition des Begriffs: Arbeiten auf Zeit. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für eine gewisse Zeit lang bei einer bestimmten Firma arbeitet. Angestellt ist diese Person aber nicht bei dieser Firma, sondern bei einer sogenannten Zeitarbeitsfirma. Die Person hat also einen Arbeitsvertrag mit einer Verleih-Firma, welche den Arbeitnehmer dann an einen oder mehrere Kunden entleiht. Sie überlässt den eigenen Arbeitnehmer also einer anderen Firma, woher auch der Begriff Arbeitnehmerüberlassung kommt.
Zeitarbeiter führen häufig einfache Arbeiten aus und sind nicht selten als sogenannte Helfer tätig. Grundsätzlich gibt es jedoch viele verschiedene Tätigkeitsfelder und auch Qualitätsstufen in der Zeitarbeit. Fast ein Drittel aller Zeit Arbeitnehmer arbeiten in der Metall- und Elektrobranche. Etwa 25 % ist in den Bereichen Logistik, Verkehr und Sicherheit tätig. Die Dienstleistungsbranche lebt ebenfalls mehr und mehr von Zeitarbeitskräften. Auch in Zukunft wird der Anteil von Zeitarbeitnehmern vermutlich weiter ansteigen.
- Zeitarbeit – was ist das eigentlich
- Beschäftigungsform – Zeitarbeit
- Zeitarbeit – wie funktioniert das?
- Wie viel verdient man in der Zeitarbeit?
- Festanstellung Zeitarbeit – Was das bedeutet
- Zeitarbeit Jobs
- Tarifvertrag – Zeitarbeiter
- Woher kommt die Zeitarbeit
- Vorteile als Zeitarbeiter
- Ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen erkennen
- Qualifikationen und Berufe in der Zeitarbeit
Beschäftigungsform – Zeitarbeit
Unter dem Begriff Zeitarbeit versteht man eine Beschäftigungsform, bei der die Mitarbeiter über einen Personaldienstleister an bestimmte Kundenunternehmen entliehen werden. Der Mitarbeiter, also der Zeitarbeitnehmer ist meistens bei dem Personaldienstleister fest angestellt und verfügt über einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Für den Bereich Zeitarbeit, der auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet wird, gibt es klare Gesetze und Regeln. Diese Regeln klären zunächst das Dreiecksverhältnis zwischen dem Zeitarbeitnehmer, den Personaldienstleister und dem Kunden, also dem Betrieb, der den Mitarbeiter leihen möchte.
Festanstellung bei einem Personaldienstleister
Wenn eine Firma ein Mitarbeiterprofil attraktiv findet und den Dienst des spezifischen Mitarbeiters dann für einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen möchte, wird der Mitarbeiter vom Personaldienstleister an diese Firma überlassen. Der Begriff Zeitarbeit bezieht sich in diesem Rahmen nicht auf die Zeit, für die der Arbeitsvertrag des jeweiligen Mitarbeiters gültig ist. Gemeint ist hiermit die Zeit, für die der Mitarbeiter an ein Kundenunternehmen verliehen wird. Viele Zeitarbeitnehmer agieren also in einer ganz normalen Festanstellung, bei denen Urlaubszeiten, Lohnfortzahlungen und die üblichen Sozialleistungen mit inbegriffen sind.
Zeitarbeit – wie funktioniert das?
Das Unternehmen, in dem Zeitarbeiter angestellt sind, regelt in erster Linie, wo Mitarbeiter eingesetzt werden und wie lange sie für die entsprechende Firma tätig sind. Dabei muss das Unternehmen dem Mitarbeiter stets schriftlich mitteilen, wenn ein Firmenwechsel erfolgen soll. Eingearbeitet wird der Zeitarbeiter dann in dem jeweiligen Betrieb, der die Dienste des Mitarbeiters in Anspruch nehmen möchte. Darüber hinaus erfolgt die Lohnabrechnung, die Planung von Urlaubszeiten, Mitteilung von Krankheitsausfällen und alle weiteren organisatorischen Aspekte über die Zeitarbeitsfirma.
Wie viel verdient man in der Zeitarbeit?
Das Gehalt eines Zeitarbeitnehmers ist in der Regel individuell und richtet sich nach dem im entsprechenden Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn. In den meisten Fällen ist das Gehalt sogar tariflich geregelt. Je nachdem, in welcher Branche der Zeitarbeit jemand tätig ist und wie lange er dort eingesetzt wird, kann sich das Gehalt durch spezielle Zulagen auch erhöhen. Darüber hinaus wird ein Mindestlohn festgelegt. Eine wichtige Rolle spielen hier die wechselnden Arbeitsplätze, an denen der Mitarbeiter tätig ist. Diese zahlen häufig einen unterschiedlich hohen Lohn, weshalb auch der Zeit Arbeitnehmer nicht immer gleich entlohnt wird. In den einsatzfreien Zeiten ist der Mitarbeiter jedoch weiterhin fest bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, sodass er auch in diesen Zeiten ein regelmäßiges Gehalt bekommt. Die Abrechnung erfolgt durch das Zeitarbeitsunternehmen. Der Mitarbeiter bekommt seinen Lohn also nicht vom Kunden Unternehmen, sondern von der Firma, bei der er angestellt ist. Die Firma, die den Mitarbeiter entleihen möchte, zahlt also einen festen Betrag an die Zeitarbeitsfirma, welche wiederum die Lohnzahlungen ihrer Mitarbeiter vornimmt.
Ablösesumme in der Zeitarbeit
Die Höhe der Ablösesumme richtet sich nach dem Gesetz und muss in einem angemessenen Rahmen liegen. Abhängig ist sie dabei von der Dauer der Überlassung des Arbeitnehmers und von dem Aufwand, den die Vermittlung mit sich bringt. Die Provision wird ausschließlich vom Entleiher, also dem Unternehmen gezahlt. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass die Höhe der Provision mit der Dauer der Tätigkeit sinkt, da der Aufwand der Rekrutierung mit der Zeit niedriger wird. Andere Vereinbarungen, die in Überlassungsverträgen das Gegenteil zum Ausdruck bringen, sind unwirksam. In der Regel liegt die Ablösesumme bei Zeitarbeit zwischen einem und drei Bruttomonatsgehältern des entsprechenden Zeitarbeiters. Bezieht sich die Ablösesumme auf einfache Tätigkeiten oder den Niedriglohnsektor, wird meistens ein Bruttomonatsgehalt als Richtlinie genommen. Bei hoch qualifizierten Zeitarbeitern können es hingegen bis zu drei Monatsgehältern sein.
Somit richtet sich die Höhe der Ablösesumme bei Zeitarbeit also auch nach dem Tätigkeitsbereich und der Qualifikation des jeweiligen Mitarbeiters. Diese Regeln sind für eine Übernahme innerhalb der ersten drei Monate gültig. Je länger die Überlassung andauert, desto mehr sinkt die Provision. Der Mitarbeiter selbst erhält hingegen keine Provision. Um die Provision an das Vermittlungsunternehmen zu umgehen, reicht es, einige Monate zwischen Leiharbeit und Festanstellung vergehen zu lassen.
Wie hoch ist der Mindestlohn
Bei einer Zeitarbeitsfirma gelten wie bei allen anderen Branchen auch bestimmte Regeln zum Mindestlohn. Dieser soll verhindern, dass Arbeitnehmer ausgebeutet und unterdurchschnittlich bezahlt werden. Lange Zeit gab es bei Zeitarbeitsfirmen keinen Mindestlohn, was sich mittlerweile jedoch geändert hat. Seit über zwei Jahren gibt es nun auch bei diesem Beschäftigungsmodell klare Vorschriften. Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, die zumindest zum Teil auch für die Arbeitnehmerüberlassung zuständig sind und die bundesweit tariflichen Mindestlöhne wurden hier miteinander vereinbart. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. April 2021 in ganz Deutschland 10,45 €. Der Bruttolohn eines Zeitarbeitnehmers darf also nicht unter diesen Betrag fallen. Die Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit richtet sich also nach dem gesetzlichen Mindestlohn, auf den Arbeitnehmer achten sollten. Bei Problemen oder einer niedrigeren Bezahlung können sich Betroffene an entsprechende Stellen wenden oder sich einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen.
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
Bezüglich Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es im deutschen Arbeitsgesetz kaum Regelungen. Im Bundesurlaubsgesetz wurde festgestellt, dass jeder Arbeitnehmer einen gewissen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. Auch Teilzeit-Angestellten, Minijobbern und Zeitarbeitnehmer muss demnach eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen im Jahr bewilligt werden und sie müssen in dieser Zeit weiter bezahlt werden. Wie genau der Urlaub geregelt ist, wie viele Tage im Jahr es letztendlich sind und wie die Lohnfortzahlung erfolgt, ist nicht einheitlich geregelt. Deshalb gibt es zahlreiche individuelle Schwankungen.
Urlaubsanspruch von Zeitarbeitnehmern
Gesetzlich geregelt ist jedoch eine Mindestanzahl an arbeitsfreien Tagen. Bei normal angestellten Arbeitnehmern ergibt sich ein Anspruch auf insgesamt 24 arbeitsfreie Werktage im Jahr. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die sechs Tage in der Woche arbeiten. Unabhängig von der Anzahl der einzelnen Tage muss jeder Mitarbeiter zudem die Möglichkeit haben, im Jahr insgesamt vier frei wählbare Arbeitswochen Urlaub zu bekommen.
Gleiche Regelungen bei Zeitarbeitern
Bei Zeitarbeitern sehen diese Regelungen nicht anders aus, denn auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Jeder Leiharbeiter hat gewisse Urlaubsansprüche, die bei der Planung seines Einsatzes in den Leihunternehmen berücksichtigt werden müssen. Wenn ein Zeitarbeitnehmer das erste Mal im Kalenderjahr beginnt, bei einem neuen Leihunternehmen zu arbeiten, dann muss hier zunächst eine bestimmte Wartezeit in Anspruch genommen werden. Wie bei einem Festangestellten auch, erhält der Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten Anspruch auf Urlaub. Entscheidend sind hier also die Monate, in denen der Leiharbeiter schon für das jeweilige Leih-Unternehmen tätig ist. Sollte der Mitarbeiter im ersten halben Jahr das Unternehmen wieder verlassen, dann hat er nur auf einen Bruchteil seines Urlaubs den vollen Anspruch.
Wer Urlaub beantragen möchte, muss bei Zeitarbeitsfirmen also eine Besonderheit in Kauf nehmen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um gesetzlich verankerte Regeln. In der Praxis ist es häufig so, dass Mitarbeitern dennoch Urlaub gewährleistet wird, vor allem dann, wenn dieser gut begründet ist. Egal, ob Zeitarbeitsfirma oder Leihunternehmen – gut erholte Mitarbeiter, die regelmäßig ihre Akkus durch Urlaub wieder aufladen, sind leistungsfähiger und tun deshalb jeder Firma gut. Somit wird in jedem Falle individuell geregelt, wann der Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Urlaub hat und wie die arbeitsfreien Tage gelegt werden.
Der Entleiher muss dem Urlaub zustimmen
Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung muss vor allem der Entleiher den Urlaubswünschen des Mitarbeiters zustimmen. Das Zeitarbeitsunternehmen muss ebenfalls informiert werden und die Lohnfortzahlung des Mitarbeiters übernehmen. Die Anzahl der Urlaubstage ist nicht zuletzt auch von der Dauer der Festanstellung im Zeitarbeitsunternehmen abhängig. Bei den meisten Unternehmen ist es so, dass im ersten Jahr 24 freie Werktage gewährt werden, während es im zweiten Jahr bereits 25, im dritten 26 und im vierten rund 28 Tage sind. In dieser Zeit hat der Mitarbeiter Anspruch auf das im Arbeitsvertrag festgelegte Gehalt. Dieses muss von der Zeitarbeitsfirma beglichen werden, da das Entleih-Unternehmen nur den festen Stundensatz für den vollen Arbeitseinsatz des Zeitarbeitnehmers bezahlt. Ein zusätzlicher Betrag, der den Urlaub des Mitarbeiters finanzieren soll, gibt es allerdings nicht. Der Mitarbeiter hat also nur Anspruch auf Lohnfortzahlung, nicht aber auf zusätzliche Prämien oder Ähnliches. Auch Weihnachtsgeld ist rechtlich nicht vorgesehen. Dies gilt jedoch nicht nur für Zeitarbeitsfirmen, sondern auch für alle anderen Unternehmen.
Fazit
Ein 13. Gehalt wird von manchen Unternehmen zwar bezahlt, jedoch handelt es sich hierbei nicht um eine Verpflichtung. Als Zeitarbeitnehmer hat man also weder Anspruch auf Urlaubs- noch auf Weihnachtsgeld. Sicher ist jedoch, dass eine Mindestanzahl an arbeitsfreien Tagen gewährt und der Lohn bzw. das monatliche Gehalt in dieser Zeit unverändert weiter gezahlt wird.
Festanstellung Zeitarbeit – Was das bedeutet
Für viele Menschen sind die Begrifflichkeiten Festanstellung und Zeitarbeit verwirrend. Wie wir immer wieder erwähnen, wechseln Zeitarbeitnehmer häufig das Unternehmen, für das sie tätig sind. Dennoch sind sie gleichzeitig fest angestellt: nämlich bei dem Zeitarbeitsunternehmen. Sie bekommen nach der Beendigung eines Einsatzes in einer Firma also gleich eine neue Firma zugeteilt. Im Grunde genommen sind sie regulär fest angestellt so wie andere Mitarbeiter in Unternehmen auch. Zeitarbeitnehmer wechseln nur regelmäßig das Kundenunternehmen, für das sie tätig sind.
Im eigentlichen Sinne wechseln sie aber nicht ihren Arbeitgeber, sondern nur ihren Arbeitsplatz. Zwar stellt das Kundenunternehmen in gewisser Hinsicht für diesen Zeitraum des Einsatzes auch eine Art Arbeitgeber dar, da dieses dem Mitarbeiter die auszuführenden Tätigkeiten erteilt – fest angestellt ist und bleibt der Mitarbeiter aber bei dem jeweiligen Zeitarbeitsunternehmen.
Zeitarbeit Jobs
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Tarifvertrag – Zeitarbeiter
In der Leiharbeitsbranche gibt es viele verschiedene Tarifverträge, die sich teilweise stark voneinander unterscheiden. Vorsicht ist geboten, wenn es sich bei den Tarifverträgen um sogenannte „christliche Gewerkschaften“ handelt. Hier gibt es häufig schlechtere Bedingungen, obwohl diese dem Gesetz nach nichtig sind.
Die DGB Tarifgemeinschaft hat mit den großen Arbeitgeberverbänden, welche sich aus dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) zusammensetzt, spezifische Tarifverträge abgeschlossen, welche die Gesetzesgrundlage regeln sollen.
Wo Sie den Inhalt des Tarifvertrages finden
Bei den meisten Zeitarbeitsfirmen findet sich im Arbeitsvertrag ein Hinweis auf den jeweils gültigen Tarifvertrag. Meistens wird in der Leiharbeit also ein Tarifvertrag angewendet. Wenn dies der Fall ist, so finden Sie alle Tarifverträge der DGB Tarifgemeinschaft direkt zum Download auf den Seiten der DGB/iGZ/BAP. Dort können Sie zudem verschiedene Lohntabellen und weitere Bedingungen einsehen.
Woher kommt die Zeitarbeit
Seinen Ursprung hat das Modell der Zeitarbeit in den USA. Zwei Anwälte benötigten hier einst eine Sekretärin, die für die Erstellung eines juristischen Schriftstückes zuständig sein sollte. So suchten die beiden Anwälte nach einer kompetenten Mitarbeiterin, welche diese Aufgabe übernehmen kann. Schnell wurde den beiden jedoch bewusst, dass diese Mitarbeiterin nur einen Arbeitsvertrag auf kurze Zeit bekommen könnte. Schließlich ging es nur um eine vereinzelte Aufgabe und nicht um wiederkehrende Tätigkeiten, welche die Schreibkraft ausführen sollte. Somit überlegten die Anwälte, ob es nicht möglich sei, dass die Angestellte einer anderen Firma kurzfristig einspringen könnten. Dies schien aber ebenfalls schwierig, denn welchem Mitarbeiter einer anderen Firma sollte es für einen kurzen Zeitraum möglich sein, das Unternehmen zu wechseln?
Auf der Suche nach einer Lösung für dieses Problem entwickelten die Anwälte eine Idee: das Modell der Zeitarbeit. So gründeten sie bereits im Jahr 1948 eine Firma, welche dem Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung folgen sollte. Die erste gegründete Zeitarbeitsfirma „Manpower“ machte sich in den USA schnell einen Namen. Es folgte ein rascher Aufschwung und die Expansion in Europa ließ nicht lange auf sich warten. Bereits im Jahr 1956 eröffneten auch die ersten Zeitarbeitsfirmen in London und Paris. Mittlerweile sind die Zeitarbeitsfirmen überall vertreten und gehören zu den gängigsten Beschäftigungsmodellen, die es gibt.
Vorteile als Zeitarbeiter
In der Gesellschaft herrscht sehr häufig ein vollkommen falsches Bild von Zeitarbeit. Viele Menschen sind der Auffassung, dass Zeitarbeitnehmer Nachteile gegenüber Stammmitarbeitern haben. In der Realität sieht es jedoch ganz anders aus. Zeitarbeiter haben gegenüber fest angestellten Mitarbeitern sogar einige Vorteile. Dazu gehören:
- Zeitarbeitnehmer arbeiten in der Regel in Festanstellung beim Personaldienstleister und genießen alle Vorzüge, die ein Stammmitarbeiter auch hat
- Sie erhalten Kündigungsschutz und verlieren ihren Job auch nicht, wenn das Leihunternehmen sie nicht mehr beschäftigen möchte, da sie bei dem Zeitarbeitsunternehmen und nicht bei dem Unternehmen, in dem sie aktuell tätig sind, angestellt sind
- Zeitarbeiter erhalten Sozialleistungen, Lohnfortzahlung und haben einen Urlaubsanspruch
- Durch Zeitarbeit haben Arbeitnehmer hohe Chancen auf einen schnellen Berufseinstieg
Qualifikationen sind häufig nicht notwendig, sodass Arbeitnehmer schnell einen Job in der Zeitarbeit finden - Zeitarbeit bietet die Möglichkeit, branchenübergreifende Berufserfahrungen zu sammeln
- Durch den Wechsel der Leihfirmen bekommen die Mitarbeiter Einblicke in die verschiedensten Unternehmen und erweitern somit ihren Erfahrungshorizont
- Neben den vielfältigen Berufserfahrungen, die Zeitarbeiter in verschiedenen Branchen und Unternehmen sammeln, lernen sie auch viele Menschen kennen und knüpfen schnell neue Kontakte
- Sie lernen das Unternehmen, für das sie im Rahmen der Leiharbeit tätig sind, kennen und haben eine gute Chance auf Übernahme und Festanstellung in diesem Leihunternehmen
- Der Arbeitnehmer lernt das Leihunternehmen im Vorhinein kennen, sodass er im Nachhinein eine bessere Entscheidung darüber treffen kann, ob er dauerhaft für dieses Unternehmen arbeiten möchte
- Durch den ständigen Wechsel der Unternehmen lernen Zeitarbeiter auch verschiedenste Führungskräfte in unterschiedlichen Positionen kennen. Nicht selten können somit auch gute Geschäftsbeziehungen entstehen
- Eine Zeitarbeitsfirma hilft einem Arbeitssuchenden dabei, passende Stellen zu finden. Gerade ohne Qualifikationen ist es häufig schwer, erst einmal an ein Bewerbungsgespräch heranzukommen. Die Zeitarbeitsfirma unterstützt den Arbeitnehmer hingegen dabei, einen passenden Job in einem passenden Unternehmen zu finden
- Auch wenn es nicht im Vorhinein so vorgesehen ist, ist eine Zeitarbeitsfirma häufig das Sprungbrett in ein bestimmtes Unternehmen oder einen Aufstieg im Beruf
Ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen erkennen
Leider ist es so, dass viele Stellensuchende bei dem Begriff Zeitarbeitsfirma skeptisch sind. In der Gesellschaft hat dieser Begriff einen weniger guten Ruf, weshalb viele hier zur Vorsicht raten. Allerdings kann man nicht alle Firmen über einen Kamm scheren, sodass das allgemeine Schubladendenken hier fehl am Platz ist. Wie in jeder anderen Branche auch, so agieren auf dem Markt natürlich auch zahlreiche unseriöse Anbieter, bei denen Vorsicht geboten ist. Doch egal, ob Zeitarbeitsfirma oder „normales“ Unternehmen – an einen schlechten Arbeitgeber geraten kann man jederzeit.
Deshalb sollte sich jeder Jobsuchende ein genaues Bild von der Firma machen, bei der er sich bewirbt – ganz egal, ob Personaldienstleister oder nicht. Es gibt zahlreiche spezifische Kriterien, anhand derer man ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen erkennen kann. Diese werden im Folgenden genauer erläutert.
Wie Sie seriöse Zeitarbeitsfirmen von unseriösen unterscheiden, lesen Sie hier.
Qualifikationen und Berufe in der Zeitarbeit
Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bekommt jeder eine Chance – ganz egal, ob es sich um einen hoch qualifizierten Facharbeiter oder einen ungelernten Arbeitnehmer handelt. Bei männlichen Zeitarbeitnehmern sind insbesondere die Berufe Mechatroniker, Schlosser und Elektroniker am stärksten vertreten. Wenn es um weibliche Leiharbeiterinnen geht, dann sind hier vor allem Fachkräfte im Bereich der Verwaltung und Organisation gefragt. Gerade bei Büroarbeitskräften ist die Nachfrage groß.
Darüber hinaus bietet Zeitarbeit aber auch für all diejenigen eine Chance, die gerade arbeitslos oder gering qualifiziert sind. Hier sind die Einstellungshürden nicht so groß wie bei einer anderen unbefristeten Arbeitsstelle. Darüber hinaus können die Mitarbeiter durch die Zeitarbeitsfirma Berufserfahrung sammeln und Qualifikationen erwerben. Als Übergang zur nächsten Arbeitsstelle eignet sich die Leiharbeit deshalb perfekt. In einer Zeitarbeitsfirma wird jeder Mitarbeiter vom Leihunternehmen eingearbeitet und kann somit Fuß in einer bestimmten Branche fassen. Viele Arbeitnehmer bleiben aber auch bei der Zeitarbeitsfirma, sofern sie dort mit allem zufrieden sind.