Ursprünglich als Lösung für saisonale oder krankheitsbedingte Personalengpässe gedacht, ist die Arbeitnehmerüberlassung zwischenzeitlich eine beliebte Möglichkeit im beruflichen Alltag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geworden. Dabei entsteht eine Dreieckskonstellation zwischen Leiharbeitnehmer (Mitarbeiter), Verleiher (Personaldienstleister) sowie dem Entleiher (Kunden).
Leiharbeitnehmer und Verleiher
Die Anstellung für den Leiharbeiter ist mit dem Arbeitsvertrag zwischen dem Personaldienstleister oder einer Zeitarbeitsfirma geregelt. Der Vertrag beinhaltet unter anderem, analog einem direkten Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Gehalt, Zuschläge, den Urlaub und die Regelung bei Krankheit. Damit hat der Leiharbeitnehmer das Recht auf die Leistungen seitens des Arbeitnehmers, zum Beispiel auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und die Unfall-, Pflege, Kranken- und Rentenversicherung.
Verleiher und Entleiher
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Personaldienstleister und dem Kunden regelt die Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers, die Arbeitszeit sowie das Gehalt. Das Kundenunternehmen stellt für die Arbeitnehmerüberlassung Rechnung an den Personaldienstleister.
Leiharbeitnehmer und Entleiher
Ein Einsatz von Leihmitarbeitern beschränkt sich, im Gegensatz zu der langfristigen Vermittlung, auf einen begrenzten Zeitraum. Der Entleiher hat während dem vereinbarten Zeitraum die fachliche Weisungsbefugnis. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist vielfältig. Gelernte Fachkräfte, Hilfskräfte, gelernt oder ungelernt, qualifizierte Arbeitnehmer und Praktikanten aus allen Branchen sind gleichermaßen willkommen.
Im Portfolio der Personaldienstleistung findet sich auch das On-Site-Management. Um Arbeitnehmer bedarfsgerecht einzusetzen, arbeitet der Kunde mit verschiedenen Personaldienstleistern zusammen. Mit dem Model Master-Vendor ist ein Personaldienstleister der Hauptlieferant und greift auf weitere Personaldienstleister zurück, wenn keine Mitarbeiter aus dem eigenen Mitarbeiterpool zur Verfügung stehen.
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30 Jahre Erfahrung
Wir legen ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Arbeitnehmer den Ansprüchen und Anforderungen des Unternehmens gerecht werden, sodass Unternehmen und Arbeitnehmer möglichst ideal zusammenpassen.
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Häufig gestellte Fragen zum Leiharbeiter
In den folgenden Abschnitten beantworten wir kurz und knackig die häufigsten Fragen.