Faktencheck Zeitarbeit

Die häufigsten Fragen zur Zeitarbeit

Zeitarbeit hat viele Vorteile. So gelingt nach einer längeren Berufspause in der Regel über Zeitarbeit der Wiedereinstieg ins Berufsleben. Andere Zeitarbeitnehmer möchten sich neu orientieren und können über diese Beschäftigungsart neue Berufserfahrung sammeln, Einblicke in unterschiedlichste Themenbereiche, interessante Unternehmen und ihre Abteilungen erhalten. Die vielfältigen Job-Angebote helfen bei der Suche nach dem jeweiligen Wunschjob, denn Arbeitnehmer können in die jeweiligen Berufsfelder einfach mal „reinschnuppern“. Bei diesem Austesten erlernen sie zudem selbst ganz neue Fähigkeiten und Qualifikationen, die bei der weiteren Jobsuche oder bei der Übernahme helfen werden. Das Beste an Zeitarbeit aber ist: Die Arbeitnehmer stehen wieder im Berufsleben, haben die einmalige Chance, dauerhaft in einem Job zu bleiben.

Zeitarbeit garantiert aber auch Absicherung. Heisst: Zeitarbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer. Zum einen gelten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, zum anderen unterliegt die Zeitarbeit dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. Ein Kündigungsgesetz, extra zugeschnitten auf diese „Branche“, existiert nicht. Das bedeutet konkret: Arbeitnehmer, die über Zeitarbeitsfirmen vermittelt werden, kommen in den Genuss derselben Privilegien wie jeder andere Beschäftigte: Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Sozialversicherungspflicht und der gesetzliche Kündigungsschutz. Also alles genauso, wie bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis auch. Fazit: Zeitarbeit ist nicht nur eine gute, sondern sogar die bessere Wahl.

„Zeitarbeitnehmer werden – zumeist unbefristet und in jedem Fall sozialversicherungspflichtig beschäftigt – bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Ihre Arbeit leisten sie dann in einem so genannten Kunden- oder Einsatzbetrieb. Arbeitgeber ist jedoch das Zeitarbeitsunternehmen. Von dort erhalten die Arbeitnehmer auch ihren Lohn. Wichtig ist zu wissen, dass das Ende eines Einsatzes in der Regel nicht automatisch auch das Ende des Beschäftigungsverhältnisses bedeutet. (…) Zeitarbeitnehmer müssen grundsätzlich genauso bezahlt werden, wie die Mitarbeiter im Kundenbetrieb, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben („equal pay“), es sein denn, es findet ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit Anwendung („Tariföffnungsklausel“).“ (Quelle: iGZ)

Zeitarbeit-Jobs sind Vollzeit-Jobs

Zeitarbeit ist eine sinnvolle Investition in die berufliche Zukunft. Knapp eine Million Beschäftigte in diesem Bereich der Arbeitsvermittlung unterstreichen das Potential der Zeitarbeitsbranche und die Chance der Beschäftigten auf ein intaktes soziales Umfeld. Inzwischen bestätigen mehrere Studien die Vorteile der Jobsuche über einen Personaldienstleister wie equal personal. So sind 83% der Zeitarbeitnehmer dauerhaft angestellt, 68% waren zuvor gänzlich ohne Job, 99% erhalten Absicherung über einen DGB-Tariflohn. Dass Zeitarbeit zudem noch Vollzeit-Jobs schafft, bestätigt eine Studie des Instituts für Soziale Innovation (SI): 98% der Zeitarbeitnehmer sind nach dieser aktuellen Erhebung Vollzeit beschäftigt. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft liegt dieser Wert laut Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bei nur 65,5%.

Was bedeutet eigentlich ein „Vollzeitjob“ in der Zeitarbeit? In der Regel arbeitet der Arbeitnehmer 35 Stunden pro Woche. Ausschlaggebend für die zu leistenden Wochenstunden ist der Tarifvertrag, den die Zeitarbeitsverbände IGZ und BAP mit dem deutschen Gewerkschaftsbund DGB vereinbart haben. Natürlich können in Unternehmen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zur Anwendung kommen. In diesen Fällen übernimmt der Zeitarbeitnehmer die firmeninternen Vorgaben. Dabei gilt als Minimum, die im Tarifvertrag der Zeitarbeit festgelegte Wochenarbeitszeit von 35 Wochenstunden bei Vollzeitbeschäftigung.

Werden nun die tariflichen Wochenstunden überschritten, sind diese auf einem persönlichen Arbeitskonto gutgeschrieben. Die dort angesammelten Stunden kann der Arbeitnehmer jederzeit in Freizeit ausgleichen; bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt die Firma die verbliebenen Reststunden aus.

Wer ist in der Zeitarbeit mein Arbeitgeber?

Arbeitgeber ist die jeweilige Zeitarbeitsfirma, mit der der Arbeitnehmer seinen Vertrag abschließt – nicht die Firma, in der er arbeiten wird. Das Zeitarbeitsunternehmen kommt aus diesem Grund als Arbeitgeber für alle Sozialbeiträge auf.

Bin ich als Zeitarbeitnehmer sozialversichert?

Welche Absicherungen bietet die Zeitarbeit noch?

Zeitarbeit garantiert Absicherung. Zum einen gelten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, zum anderen unterliegt die Zeitarbeit dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. Ein Kündigungsgesetz, extra zugeschnitten auf diese „Branche“, existiert nicht. Das bedeutet konkret: Arbeitnehmer, die über Zeitarbeitsfirmen arbeiten, kommen in den Genuss derselben Privilegien wie jeder andere Beschäftigte: Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Sozialversicherungspflicht und der gesetzliche Kündigungsschutz. Und selbstverständlich ist der Arbeitnehmer über die Zeitarbeitsfirma bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet

Ich habe als Zeitarbeitnehmer nur 24 Tage Urlaub – ist das nicht zu wenig?

Laut Bundesurlaubsgesetz, also unabhängig von der Personaldienstleistung, beträgt der jährliche Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage (fünf Kalenderwochen). Die mit dem DGB ausgehandelten Tarifverträge sehen im ersten Jahr der Beschäftigung 24 Tage vor. Einige Zeitarbeitsunternehmen, wie auch equal personal, gewähren aber freiwillig mehr Urlaubstage als gesetzlich und tariflich vorgeschrieben. Die Anzahl der Urlaubstage steigt abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Tarifvertrag

Verdient ein Zeitarbeitnehmer weniger als ein Festangestellter?

Je nach Branche und Unternehmen kann das in den ersten Monaten der Beschäftigung so sein. Aber kaum eine andere Branche genießt eine derart hohe Tarifbindung wie die Zeitarbeit. Fakt ist: Die Branchenverbände IGZ und BAP haben mit den DGB-Gewerkschaften einen Tarifvertrag vereinbart, der die konkreten Besonderheiten dieser flexibel ausgerichteten Berufsbranche Zeitarbeit berücksichtigt. Es wurde ein Lohnmodell verhandelt, dass die unterschiedlichen Einsatzbranchen berücksichtigt und den Lohn über die Branchenzuschläge regelmäßig steigen lässt bis zum vergleichbaren Lohn des Festangestellten. Und Fakt ist auch, dass Zeitarbeitnehmer in allen Branchen, die ohne Branchenzuschlag arbeiten, nach neun Monaten einen gesetzlichen Anspruch auf Equal Pay haben. Was im Klartext bedeutet dass Zeitarbeitnehmer dieselbe Entlohnung wie vergleichbare Angestellte im jeweiligen Betrieb erhalten.

Erhält ein Arbeitnehmer in der Zeitarbeit weniger Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld?

Der iGZ-DGB-Tarifvertrag sichert allen Zeitarbeitnehmern Zusatzzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen zu. Viele Zeitarbeitsfirmen, wie auch equal personal, zahlen darüber hinaus noch übertarifliche Leistungen, die sich für die Mitarbeiter lohnen.

Gibt es in der Zeitarbeit im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung?

Sollte ein Zeitarbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht bei der Arbeit erscheinen können, tritt das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz gilt für alle Unternehmen, auch für Zeitarbeitsunternehmen. Wie jeder Arbeitnehmer muss auch der Zeitarbeitnehmer eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Tage dauert, beim Arbeitgeber nachweisen (ärztliche Krankschreibung).

Was bedeutet eigentlich ein „Vollzeitjob“ in der Zeitarbeit?

In der Regel arbeitet der Arbeitnehmer 35 Stunden pro Woche. Ausschlaggebend für die zu leistenden Wochenstunden ist der Tarifvertrag, den die Zeitarbeitsverbände IGZ und BAP mit dem deutschen Gewerkschaftsbund DGB vereinbart haben. Natürlich können in Unternehmen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zur Anwendung kommen. In diesen Fällen übernimmt der Zeitarbeitnehmer die firmeninternen Vorgaben. Dabei gilt als Minimum, die im Tarifvertrag der Zeitarbeit festgelegte Wochenarbeitszeit von 35 Wochenstunden bei Vollzeitbeschäftigung. Werden nun die tariflichen Wochenstunden überschritten, sind diese auf einem persönlichen Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Die dort angesammelten Stunden kann der Arbeitnehmer jederzeit in Freizeit ausgleichen; bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt die Firma die verbliebenen Reststunden aus. Zusätzlich werden die Überstundenzuschläge immer sofort ausgezahlt.

Fazit: Die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung mit DGB-Tariflohn ist Standard in der Zeitarbeitsbranche. Und eine gute Wahl für Arbeitnehmer, die in den Genuss derselben Privilegien wie jeder andere Beschäftigte kommen möchten.

Wie kann ich mich am besten für einen Zeitarbeitsjob bewerben?

Ganz einfach! Einfach den Lebenslauf (CV) initiativ hier bei equal personal hochladen – oder die Bewerbungsunterlagen direkt an eine Niederlassung in Ihrer Nähe schicken. Gerne können Sie mit uns auch ein Beratungsgespräch zu Ihren Jobvorstellungen vereinbaren.

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