Arbeitnehmerüberlassung

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Die equal personal GmbH & Co. KG unterstützt Unternehmen, in dem sie diesen qualifizierte Fachkräfte (gewerblich und kaufmännisch) vermittelt. Diese stehen auch kurzfristig zur Verfügung. Dabei setzen wir auch auf das sogenannte Active Sourcing.

30 Jahre Erfahrung

Wir legen ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Arbeitnehmer den Ansprüchen und Anforderungen des Unternehmens gerecht werden, sodass Unternehmen und Arbeitnehmer möglichst ideal zusammenpassen.

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Dank 30 Jahren Erfahrung in diesem Bereich, welche sich auf die unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensgrößen bezieht, können Sie davon ausgehen, die richtige Personalauswahl zu erhalten. Bei equal personal erhalten Sie maximales Engagement bei voller Transparenz und Sicherheit. Überzeugen Sie sich selbst und informieren Sie sich gleich über die Möglichkeiten zu Ihrer gewünschten Dienstleistung!

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Rechte von Leiharbeitnehmern und Pflichten für die Verleiher sind über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Unter anderem ist die Überlassung von Arbeitnehmern nur dann zulässig, wenn der Verleiher über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt. Diese ist auf ein Jahr befristet und wird nach drei aufeinanderfolgenden Jahren unbefristet erteilt.

Seit der Inkraftsetzung der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz per 01.04.2017 besteht unter anderem die Pflicht zur Information. Die genaue Bezeichnung der Tätigkeit muss im Vertrag ersichtlich sein und der Leiharbeiter muss im Vorfeld wissen, dass er als solcher beschäftigt ist. Hinzu kommen Equal Pay und Equal Treatment.

Equal Pay

Unter Equal Pay versteht sich die Forderung, dem Leihmitarbeiter während der Zeit der Überlassung die Entgeltung in gleicher Höhe zu vergüten wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer.

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Zeitarbeiter sollen nach neunmonatigem Einsatz ohne Unterbruch die gleichwertigen Entgelte erhalten wie die fest angestellten Mitarbeiter. Dazu zählen weitere Vergütungsanteile wie Zuschläge, Zulagen oder Sachbezüge, welche mit dem Arbeitsverhältnis gewährt werden. Abweichungen von Equal Pay sind unter gewissen Voraussetzungen möglich, beispielsweise, wenn der Zuschlagstarif von der jeweiligen Branche greift.

Die Missachtung von Equal Pay führt zu rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern bis zu 500.000 Euro.

Vorteile für Unternehmen

Bei Auftragsspitzen, schwankender Auftragslage oder Konjunkturschwankungen können Unternehmen mit der flexiblen Personalplanung Personalengpässe vermeiden. Damit lassen sich gute Auftragslagen sowie Wachstumsphasen effektiv nutzen.

Reduzierung von Verwaltungsaufwand und Kosten

Mit der Einstellung von Mitarbeiter aus dem Mitarbeiterpool spart das Unternehmen den kosten- und zeitintensiven Bewerbungsprozess. Der administrative Aufwand entfällt durch den Arbeitsvertrag zwischen dem Personaldienstleister und Leiharbeitnehmer.

Transparenz

Kosten und Leistung bieten eine hohe Transparenz, da die effektiven Arbeitsstunden kalkulierbar sind. Die Leistungen des Arbeitnehmers können eingeschätzt werden.

Wissenswert

Leiharbeiter dürfen nicht als Streikbrecher zum Einsatz kommen (§ 12 MTV iGZ), jedoch dürfen sie für Arbeiten eingesetzt werden, welche zuvor nicht von Streikenden ausgeführt wurden.

Fazit

Eine Arbeitnehmerüberlassung hat sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine Vielzahl von Vorteilen. Arbeitnehmer haben unter anderem die Möglichkeit zur Weiterentwicklung oder die Chance auf einen exklusiven Job. Arbeitgeber gewinnen wertvolle Mitarbeiter. Der aufwendige Bewerbungsprozess kann umgangen werden. Auf Veränderungen im Arbeitsmarkt oder bei Personalengpässen kann zeitnah reagiert werden. Für eine zulässige Arbeitnehmerüberlassung bedarf es einem Vertrag zwischen dem Verleiher und Leiharbeitnehmer.
Die flexible Möglichkeit, welche eine Arbeitnehmerüberlassung bietet, kann durchaus auch eine Alternative zur Kurzarbeit sein.

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