Auch wenn die Begriffe nicht einheitlich definiert sind, so sind sich die meisten jedoch einig darüber, das die Personalvermittlung in der Zeitarbeit eindeutig von einem richtigen Personalvermittler zu unterscheiden ist.
Fortbestehende Dreiecksbeziehung beim Personalvermittler Zeitarbeit
Ein Arbeitnehmer, der in einem Zeitarbeitsunternehmen fest angestellt ist, wird in regelmäßigen Abständen an verschiedene Unternehmen vermittelt. In diesem Unternehmen ist er jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum tätig, woher auch der Begriff Zeitarbeit kommt. Zeitarbeit bedeutet also nicht, dass der Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag „auf Zeit“ hat. Er ist in der Regel meistens fest angestellt, und zwar bei der jeweiligen Zeitarbeitsfirma. Diese vermittelt den Arbeitnehmer dann an unterschiedliche Firmen, welche den Arbeitnehmer jedoch nicht als fest angestellten Mitarbeiter übernehmen. Es handelt sich hier also um eine fortbestehende Dreiecksbeziehung. Der Mitarbeiter übernimmt einen Einsatz im Unternehmen, wird jedoch vom Zeitarbeitsunternehmen bezahlt. Darüber hinaus ist die Zeitarbeitsfirma auch für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnfortzahlungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall zuständig. Die Zeitarbeitsfirma wird wiederum von dem jeweiligen Kundenunternehmen bezahlt, welche die Arbeitskräfte in Anspruch nehmen.
Personalvermittlung und Zeitarbeit schließen sich nicht gegenseitig aus
Wichtig zu erwähnen ist jedoch, dass sich Zeitarbeit und eine richtige Personalvermittlung nicht gegenseitig ausschließen. Häufig ist es in der Praxis nämlich so, dass Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma nach einem erfolgreichen Einsatz von dem jeweiligen Kundenunternehmen übernommen werden. Beispielsweise wird ein Arbeitnehmer von seiner Zeitarbeitsfirma beauftragt, 18 Monate lang in einem Unternehmen tätig zu sein. In dieser Zeit lernen sich Mitarbeiter und Kundenunternehmen kennen und spätestens nach 1,5 Jahren ist mehr als deutlich, ob der Mitarbeiter gut zu dem jeweiligen Unternehmen passt oder nicht. Wenn sowohl das Unternehmen als auch der Mitarbeiter Interesse an einer fortbestehenden Zusammenarbeit haben, so kann hier eine „echte“ Personalvermittlung stattfinden.
Der Arbeitnehmer wechselt also seine Stelle, da er dann einen festen Arbeitsvertrag bei dem Unternehmen, in dem er tätig ist, bekommt. Vorher war er bei der Zeitarbeitsfirma fest angestellt, weshalb auch diese für alle organisatorischen Aspekte und die Bedingungen im Arbeitsvertrag zuständig war. Nach der erfolgreichen Vermittlung erhält die Zeitarbeitsfirma eine Ablösesumme für die Überlassung des jeweiligen Mitarbeiters.