Wenn ein Zeitarbeitnehmer Probleme mit einem Kundenunternehmen oder der Zeitarbeitsfirma an sich hat, kann er Hilfe von der unabhängigen Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) erhalten. Diese ist dafür zuständig, Streitigkeiten dieser besonderen Dreiecksbeziehung zu schlichten. Bei der Kontakt und Schlichtungsstelle zur Zeitarbeit geht es um Respekt, Vertrauen, Fairness, Zuverlässigkeit und Seriosität. Dies beschreibt die Leitwerte, die in dem zugrunde liegenden Ethik Kodex verankert sind. Rund 3.700 Unternehmen sind bereits Mitglied in diesem Verein und haben sich dazu verpflichtet, die Grundsätze dieses Ethik Kodexes einzuhalten. Die iGZ-Mitglieder haben mit ihrem Beitritt also dargelegt, wie sie sich als Arbeitgeber und im Wettbewerb mit anderen Zeitarbeitsfirmen sowie als Auftragnehmer der Kundenunternehmen verhalten wollen. Auch das Verhältnis zu Behörden, der Öffentlichkeit und Sozialpartnern wird dort beschrieben und festgelegt.
Die Kontaktstelle wurde ins Leben gerufen, um in Zweifelsfällen zu helfen und für Klarheit zu sorgen. Beschwerden oder Hinweise auf Verstöße gegen den Ethik Kodex nimmt die Kontaktstelle entgegen, um sie im Nachhinein zu überprüfen. Stellt sie fest, dass bestimmte Grundsätze nicht eingehalten werden, so wird dieser Bestand weitergeleitet und geprüft. Zeitarbeitnehmer, die sich in ihrer Firma ungerecht behandelt fühlen, können sich somit an diese Stelle wenden. Natürlich können und sollten Sie im Vorhinein jedoch mit Ihrem eigentlichen Arbeitgeber sprechen. Häufig ist schon eine interne Einigung möglich, sofern bestimmte Probleme auftauchen oder Bedürfnisse nicht befriedigt werden sollten. Erst wenn es in dieser Dreiecks-Beziehung nicht lösbare Probleme gibt oder Zeitarbeitgeber, Mitarbeiter und / oder Leihfirma entgegengesetzte Meinungen und Überzeugungen haben, hilft die Schlichtungsstelle.
Welche Rechte gelten für mich in der Zeitarbeit?
Ein Leiharbeiter hat viele verschiedene Rechte, die andere Arbeitnehmer ebenfalls genießen. Da es sich hierbei um ein spezielles Beschäftigungsmodell handelt, gibt es jedoch noch einige zusätzliche Rechte. Diese werden im Folgenden aufgeführt und kurz erläutert.
Allgemeine Rechte eines Arbeitnehmers
Wie in vorherigen Abschnitten bereits erläutert, stehen einem Leiharbeiter zunächst die gleichen Rechte wie einem fest angestellten Mitarbeiter zu. Das bedeutet, dass dieser einen gewissen Anspruch auf Urlaub hat, dass eine Lohnfortzahlung gewährleistet wird und der Arbeitgeber bestimmte Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt. All diese Rechte sind im Arbeitsvertrag, den der Arbeitnehmer mit dem Personaldienstleister abgeschlossen hat, zu finden.
Nachweisgesetz
Darüber hinaus haben Zeitarbeitnehmer das Recht, die wesentlichen Inhalte ihrer Tätigkeit in schriftlicher Form zu erhalten. Die Arbeitnehmer müssen also ausführlich und rechtzeitig über das Kundenunternehmen, für das sie in der kommenden Zeit arbeiten sollen, informiert werden. In diesem Schriftstück, das sich an dem Nachweisgesetz orientiert, müssen beispielsweise Name und Adresse der Firma, Beginn der Beschäftigung, Arbeitsort, geplante Dauer des Einsatzes, Höhe des Gehalts inklusive aller Zuschläge, Arbeitszeiten und eine Tätigkeitsbeschreibung vorhanden sein.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Zudem werden die Rechte von Zeitarbeitern und damit auch die Pflichten der Zeitarbeitsfirma und der Leihfirma durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Hierzu gehören die Erlaubnispflicht für eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die finanzielle Gleichstellung mit vergleichbaren fest angestellten Mitarbeitern und die zeitliche Begrenzung des Einsatzes.
Equal Treatment
Das Recht auf „Egual Treatment“ beschreibt das Recht eines Zeitarbeiters, eine Gleichbehandlung mit vergleichbaren Stammmitarbeitern zu erhalten. Wenn das Zeitunternehmen gegen dieses Gesetz verstößt, drohen Bußgelder oder gar der Verlust der Lizenz zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.
Equal Pay
Während sich das Recht des Equal Treatments auf die Gleichbehandlung bezieht, so bezieht sich der Grundsatz des Equal Pay auf eine vergleichbare Entlohnung zu Stammmitarbeitern. Dieses Gesetz gibt vor, dass Leiharbeitnehmer das Recht haben, spätestens nach einem drei viertel Jahr ununterbrochener Tätigkeit beim Leihunternehmen ein gleichwertiges Gehalt wie ein vergleichbarer Stammmitarbeiter zu erhalten. Neben dem monatlichen Bruttogehalt zählen hierzu auch Urlaubsgeld, Prämien und Zuschüsse.
Übernahme durch das Leihunternehmen
Sofern der Mitarbeiter und das Leihunternehmen besonders gut harmonieren und die Zusammenarbeit erfolgreich ist, kann der Mitarbeiter in Festanstellung übernommen werden. In diesem Fall spricht man von Personalvermittlung, bei dem sowohl die Zeitarbeitsfirma als auch das Leihunternehmen profitieren. Der Mitarbeiter erhält in diesem Fall eine Festanstellung in dem Leihunternehmen, dass er durch seinen Einsatz in der Zeitarbeit intensiv kennenlernen konnte. Somit profitieren alle drei Parteien von der Übernahme durch das Leihunternehmen.