Minijobs sind heutzutage beliebter denn je! Sie bieten eine hervorragende Möglichkeit, sich mit nur wenigen Arbeitsstunden in der Woche etwas dazuzuverdienen. Welche Arten von Minijobs es gibt und welche Aspekte dabei zu beachten sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Was ist ein Minijob?
Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Das bedeutet, dass es hierbei bestimmte Grenzen gibt, welche sich entweder auf das Gehalt oder auf die erbrachten Arbeitsstunden beziehen können.
Minijob in der Zeitarbeit
Minijobs gibt es in ganz verschiedenen Branchen. Sie können sowohl im gewerblichen Bereich als auch im Privathaushalt stattfinden. Da Sie als Minijobber kaum Rentenansprüche aufbauen, empfiehlt es sich, stattdessen einen Job in der Zeitarbeit anzunehmen. Das kann für Sie nicht nur Überbrückung, sondern eine wahre Karrierechance bedeuten.
Zeitarbeit Vor- und Nachteile
Bei der Zeitarbeit handelt es sich um ein modernes Arbeitsmodell, das heutzutage immer mehr Anwendung…
Es gibt zwei Arten von Minijobs: 450 Euro und kurzfristig
450-Euro-Job
Wie der Name bereits verrät, ist ein 450 €-Minijob auf eine bestimmte Verdienstgrenze (nämlich 450,00 €) begrenzt.
Kurzfristige Minijobs
Bei dieser Arten von Minijobs spielt der Verdienst eine untergeordnete Rolle. Dafür wird hierbei jedoch von vorneherein eine bestimmte Zeitgrenze vereinbart.
Für beide Arten von Minijobs gelten eigene Regelungen, welche sowohl den Arbeitgeber, als auch den Arbeitnehmer betreffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Minijob in einem gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt ausgeführt wird
Minijob: 520 statt 450 Euro
Im Jahr 2022 soll die Verdienstgrenze eines Minijobs von 450 auf 520 € angehoben werden. Dies bietet für viele Arbeitnehmer eine tolle Chance, das Gehalt mit einem Minijob noch weiter aufzubessern. Die neue Regelung soll im Oktober 2022 eingeführt werden.
Minijobber sind gut abgesichert
Das Schöne an einem Minijob ist, dass Arbeitnehmer trotz des geringen Verdienstes und der geringen Anzahl der erbrachten Stunden die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitangestellte haben. Das bedeutet, dass sie beispielsweise Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaub sowie einen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben.
Der Arbeitgeber kümmert sich um die Abgaben
Ein Minijob muss stets angemeldet werden, wodurch spezifische Abgaben anfallen. Darum kümmert sich der Arbeitgeber, sodass der Minijobber vollumfänglich abgesichert ist. Die Anmeldung eines Minijobs und die Berechnung der Pauschalabgaben sind dabei schnell und einfach erledigt und bringen beiden Parteien Sicherheit. Für den Arbeitgeber ergeben sich dadurch sogar steuerliche Vorteile.
Minijobs – aktuelle Regelungen
Bei einem Minijob oder einer „geringfügigen Beschäftigung“ gilt aktuell noch die schon lange bestehende Verdienstgrenze von 450 € im Monat. Sollte das Gehalt höher ausfallen, kann der Arbeitnehmer nicht als Minijobber beschäftigt werden. Im Oktober wird die Verdienstgrenze voraussichtlich auf 520 € im Monat erhöht.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist der Verdienst dagegen unlimitiert, wobei es jedoch eine Begrenzung der Arbeitstage im Jahr gibt: Nach dem aktuellen Stand darf ein Arbeitnehmer bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht mehr als 70 Tage im Jahr arbeiten.
Fazit
Ein Minijob oder auch eine kurzfristige Beschäftigung bietet für Arbeitnehmer eine tolle Chance, sich etwas dazuzuverdienen. Auch Arbeitgeber profitieren von diesem Beschäftigungsmodell, da sie auf diesem Wege das Personal leicht aufstocken können und durch die Anmeldung eines Minijobbers steuerliche Vorteile genießen können. Noch dieses Jahr soll die Verdienstgrenze außerdem von 450 auf 520 € im Monat erhöht werden, was Arbeitnehmern noch mehr Perspektiven bietet.