Zeitarbeitsvertrag Kündigungsfrist

Wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis, so gibt es auch in der Zeitarbeit vertraglich geregelte Kündigungsfristen, welche sowohl vonseiten des Arbeitgebers, als auch des Arbeitnehmers einzuhalten sind. Welche Fristen es gibt und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

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Kündigungsfrist Zeitarbeitsvertrag

Die Kündigungsfrist bei einem Zeitarbeitsvertrag ist in der Regel durch die tariflichen Vorgaben geregelt. Wichtig dabei ist jedoch, dass jeder Arbeitsvertrag zusätzliche Vereinbarungen enthalten kann, welche oftmals die Kündigungsfristen in der Probezeit, aber auch andere Vereinbarungen betreffen können.

Besonders wichtig zu betonen ist an dieser Stelle, dass ein Arbeitnehmer nicht von dem jeweiligen Kunden-Unternehmen, für welches er aktuell tätig ist, gekündigt werden kann, sondern immer nur von der Zeitarbeitsfirma selbst. Mit dieser Firma hat er einen Arbeitsvertrag geschlossen, welcher somit auch die Bedingungen und Fristen einer Kündigung regelt. Die Fristen beziehen sich dabei meistens auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses und verlängern sich vonseiten des Arbeitgebers zunehmend.

Wie lange die Kündigungsfrist bei der jeweiligen Arbeitsdauer ist, zeigt die folgende Übersicht

  • 2 Jahre Arbeitsdauer: 1 Monat Kündigungsfrist
  • 5 Jahre Arbeitsdauer: 2 Monate Kündigungsfrist
  • 8 Jahre Arbeitsdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
  • 10 Jahre Arbeitsdauer: 4 Monate Kündigungsfrist
  • 12 Jahre Arbeitsdauer: 5 Monate Kündigungsfrist
  • 15 Jahre Arbeitsdauer: 6 Monate Kündigungsfrist

Eine Kündigung kann vonseiten des Arbeitgebers sowohl betriebsbedingte Gründe, als auch außerbetriebliche Ursachen haben. Zudem gibt es gerade in der Zeitarbeit oft eine längere Probezeit, in welcher die Kündigungsfristen nochmals nach der Dauer des Einsatzes gestaffelt werden. So gilt in den ersten zwei Wochen beispielsweise sehr häufig eine Kündigungsfrist von nur einem Tag, was jedoch nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer gilt. Nicht zuletzt gibt es in der Zeitarbeit auch befristete Arbeitsverträge. In diesen Fällen ist keine Kündigung notwendig, da der Vertrag ohnehin zum vereinbarten Datum ausläuft.

Fazit

Die Kündigungsfristen in einem Zeitarbeitsvertrag richten sich vor allem nach der Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Je länger der Mitarbeiter in dem Unternehmen tätig ist, desto länger ist meistens auch die Kündigungsfrist. Entscheidend ist, welche Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag vereinbart wurden.

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